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Hinweise zum Konjunkturpaket 1.7.20 bis 31.12.20

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Wichtige Hinweise für die reduzierte USt. im Rahmen des Konjunkturpaketes vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020

 

Im Rahmen des Corona- Konjunkturpaketes wurde eine zeitlich begrenze Senkung der Umsatzsteuersätze beschlossen.

Vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 gilt statt bisher 19% ein reduzierter Steuersatz von 16%.

Der ermäßigte Steuersatz fällt in diesem Zeitraum von 7% auf 5%.

 

Für die Auswahl des richtigen Steuersatzes ist entscheidend wann die Leistung erbracht wurde.

Für alle im oben angegebenen Zeitraum erbrachten Leistungen gelten die neuen reduzierten Steuersätze.

Wird aber eine schon vor diesem Zeitraum erbrachte Leistung in Rechnung gestellt gelten die alten Steuersätze.

 

In den folgenden Abschnitten möchten wir Ihnen darstellen was in Verbindung mit Mercator beachtet werden muss.

 

Installation der aktuellen Mercator Programmversion (vor dem 1.7.20209 )

 

Vor dem 1.7.2020 ist unbedingt eine aktuelle Programmversion zu installieren (Stand mindestens 25.06.2020).
In dieser Programmversion sind wichtige Anpassungen für den Zeitraum ab dem 1.7.2020 enthalten.
Ältere Programmversionen sind für diesen Zeitraum nicht geeignet.

Die aktuelle Programmversion steht allen Kunden mit gültigem Wartungsvertrag im Kundenbereich unserer Homepage zum Download zur Verfügung.

Eine Installationsanleitung liegt bei.

 

Wichtige Einstellungen am 1.7.2020

 

Am 1.7.2020 müssen vor der Bearbeitung von Belegen unbedingt zwei Dinge erledigt werden.

In den Systemeinstellungen (System 1) müssen die reduzierten Steuersätze eingetragen werden.

Dort wo momentan die 19% eingetragen sind müssen 16% eingetragen werden.
Falls auch die ermäßigte Umsatzsteuer von 7% vorhanden ist muss diese durch 5% ersetzt werden.

Dadurch werden alle neu erfassten Belege die neuen Steuersätze erhalten.

 

Als zweiter Schritt muss am 1.7.20 ebenfalls in den Systemeinstellungen ein neues Häkchen gesetzt werden.

Dieses Häkchen befindet sich ganz unten auf Registerkarte "System 1" und ist beschriftet "automatische Anpassung der USt-Sätze im Rahmen des Corona Konjunkturpaketes".

Durch das Setzen dieses Häkchens wird die automatische Anpassung der Steuersätze z.B. beim Wandeln von Belegen aktiviert.

 

Falls Sie für den reduzierten Zeitraum neue Preise kalkulieren möchten sollte die ebenfalls heute geschehen (/Dienste/Preiskalkulation/neue Preise kalkulieren).

Die vorhandenen Preise einer bestimmten Preisgruppe können dort auch 1:1 auf eine andere Preisgruppe kopiert werden.

So können Sie die Preise am 1.1.2021 einfach wieder auf die ursprüngliche Preisgruppe zurück kopieren um die alten Preise wieder herzustellen.

 

Arbeiten mit Mercator im Zeitraum 1.7.20 bis 31.12.20

 

Im Zeitraum des Konjunkturpaketes ist besondere Aufmerksamkeit erforderlich.
In den allermeisten Fällen werden neue Belege automatisch mit den richtigen Steuersätzen versehen werden.
Die Zeit für die entsprechenden Programmanpassungen und Test war aber sehr begrenzt, es könnte also in Sonderfällen doch passieren dass Belege mit falscher USt. erstellt werden.

 

Damit die Steuersätze einfach kontrolliert werden können gibt es in der Tabellenansicht der Belege eine neue Spalte für die Anzeige der in den Belegen enthaltenen Steuersätze.

Nach der Installation der neuen Programmversion wird diese Spalte zunächst ganz rechts erscheinen, sie kann aber wie gewohnt nach links in den besser sichtbaren Bereich gezogen werden.

 

Falls einmal ein Beleg mit einem falschen Steuersatz entstehen sollte, kann der Steuersatz im geöffneten Beleg ganz einfach korrigiert werden.
Hierzu stehen im geöffneten Beleg zwei neue Sonderfunktionen zur Verfügung (Ust. auf reduzierte Werte/Standardwerte setzen).

Bei der Korrektur von Nettobelegen werden die Bruttopreise neu berechnet, bei der Korrektur von Bruttobelegen bleiben die Bruttopreise gleich aber die Nettopreise werden angepasst.

 

Wichtige Einstellungen am 1.1.2021

 

Da ab dem 1.1.2021 wieder die alten Steuersätze gelten müssen diese zu Beginn des Arbeitstages in den Systemeinstellungen eingetragen werden.,

Das am 1.7.20 gesetzte Häkchen bei "automatische Anpassung der USt-Sätze im Rahmen des Corona Konjunkturpaketes" sollte gesetzt bleiben.
Dadurch werden Folgebelege aus den Belegen des reduzierten Zeitraumes automatisch wieder auf die alten Steuersätze abgeändert.

 

Arbeiten mit Mercator ab dem 1.1.2021

 

Da noch unerledigte Belege aus dem Zeitraum mit den reduzierten Steuersätzen in Folgebelegen weitergeführt werden müssen ist auch hier wieder erhöhte Aufmerksamkeit erforderlich.
Bitte kontrollieren Sie weiterhin alle neu erstellten Belege. Bei Bedarf können diese manuell korrigiert werden.

 

Falls Sie am 1.7.20 neue Preise kalkuliert haben und die alten Preise vorher in einer anderen Preisgruppe temporär gesichert haben können Sie die temporäre Preisgruppe nun wieder auch die ursprüngliche Preisgruppe zurück kopieren um die alten Preise wieder herzustellen.

 

Datenübergabe von Belegen mit reduzierter Umsatzsteuer an die FiBu

 

Für die Übergabe von Belegen an die FiBu wird es zeitnah eine neue Programmversion geben.
Damit können dann zusätzliche Erlöskonten für Erlöse mit 16% und 5% Umsatzsteuer definiert werden.

 

 

 

 

Hinweise für die wichtigsten Programmfunktionen im Mercator

 

-Wandeln von Verkaufsbelegen: Hier werden die Steuersätze in den meisten Fällen automatisch angepasst. Im Zeitraum 1.7. bis 31.12. von 19/7% auf 16/5%. Ab dem 1.1.2021 von 16/5% zurück auf 19/7%. Nur beim Wandeln von Lieferschein in Rechnung werden die Steuersätze nicht automatisch verändert weil die Leistung ja bereits bei der Erstellung des Lieferscheins erbracht wurde. Auch beim Wandeln von Rechnungen in Stornorechnungen werden die Steuersätze unverändert aus der Rechnung in die Stornorechnung übernommen.
-Wandeln von Einkaufsbelegen: Hier werden die aktuell in den Systemeinstellungen hinterlegten Steuersätze in die neuen Belege eingetragen. Darum unbedingt am 1.7. die neuen Steuersätze eintragen.
-Direktlieferungen bestellen/berechnen: Auch hier werden die aktuell in den Systemeinstellungen hinterlegten Steuersätze in die Bestellungen und in die Rechnungen übernommen.
-Beim Wandeln von Ausleihungen in Rechnungen werden die Steuersätze wie beim Wandeln von Verkaufsbelegen automatisch angepasst.
-Dienste/Lieferscheine berechnen: Hier werden die USt- Sätze der Lieferscheine unverändert in die Rechnungen übernommen (die Leistung ist ja bereits erbracht)
-Import von Shopbestellungen (/Datei/Webshop/Import Bestellungen): Hier werden die aktuell in den Systemeinstellungen hinterlegten Steuersätze in den Auftrag übernommen (1.7.-31.12.: 16/5%, ab dem 1.1.2021 19/7%)
-Import von MerConn- Bestellungen (Ebay, Amazon, …): Auch hier werden wie beim Import von Shopbestellungen die aktuell hinterlegten Steuersätze verwendet.
-Abrufaufträge/Abrufbestellungen: Beim Erzeugen von Aufträgen aus Abrufaufträgen und beim Erzeugen von Bestellungen aus Abrufbestellungen werden die aktuell in den Systemeinstellungen hinterlegten Steuersätze in die neuen Aufträge/Bestellungen übernommen.
-Beim Wandeln von Bestellvorschlägen in Bestellungen werden die aktuell in den Systemeinstellungen hinterlegten Steuersätze in die Bestellungen übernommen
-Beim Wandeln von Liefervorschlägen in Lieferscheine/Rechnungen werden die aktuell in den Systemeinstellungen hinterlegten Steuersätze in die neuen Belege übernommen